In diesem Kurs lernen Sie, Notfallsituationen zu erkennen, die Gefahren einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Themen sind u. a. Bewusstseins-, Atem- und Kreislaufstörungen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wunden, Knochenbrüche, Verbrennungen und Vergiftungen.

 

Kontakt

Judith Hammer
Ausbildungsbeauftragte

Telefon 02241 5969-7920
Telefax 02241 5969-7909

eMail

 

Die schnelle Hilfe in den ersten Minuten nach einem Vorfall entscheidet häufig über den Erfolg aller weiteren Bemühungen. So kann rechtzeitige Erste Hilfe die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

Die Erste Hilfe Grundausbildung erfüllt die Voraussetzung für:

  • den Erwerb aller Führerscheinklassen, insbesondere der Klasse A, A1, B, BE, L, M oder TC, C1, CE, C1E, D, D1, DE, oder D1E und für den Personenbeförderungsschein
  • Übungsleiterinnen und -leiter, Trainerinnen und Trainer, usw.
  • Ersthelferinnen und Ersthelfer in Betrieben und Verwaltungen (Diese Ausbildung ist als "Betriebsersthelferausbildung" bei den Berufsgenossenschaften anerkannt)
  • Arzt- und Apothekenhelferinnen und -helfer

Dauer: 9 Stunden | Kosten: 55,00 € (ab 1.1.2024 60,00 €) | Voraussetzungen: keine

Lehrgangszeiten:

Tageslehrgänge umfassen 9 Unterrichtsstunden und finden in der Regel in der Zeit von 8:30 bis 16:30 Uhr statt. Ansonsten werden die Termine individuell auf den Teilnehmerkreis abgestimmt.

Lehrgangskosten:

Die Kosten für die Teilnahme an diesem Erste Hilfe-Kurs betragen 55,00 € (ab 1.1.2024 60,00 €).

Kostenträger für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ist die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft. Dort erfahren Sie als Betrieb, wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer Sie aus- und fortbilden dürfen und erhalten das Abrechnungsformular, das am Tag der Ausbildung vollständig ausgefüllt vorzulegen ist. Geschieht dies nicht, stellen wir Ihnen nach spätestens 14 Tagen die gebuchten Erste Hilfe-Kurse in Rechnung.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer von kommunalen Einrichtungen und Behörden, die über die Unfallkasse des Landes versichert sind, benötigen einen Gutschein der jeweiligen Unfallkasse. Dieser ist vorher bei den entsprechenden Stellen zu beantragen und zu Kursbeginn vorzulegen. Die Unfallkasse Bund und Bahn versendet eine Genehmigungsnummer, diese muss ebenfalls auf dem berufsgenossenschaftlichen Abrechnungsbogen vermerkt werden.

Lehrgangsvoraussetzungen:

keine

Lehrgangsgültigkeit:

Dieser Lehrgang ist für 24 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit kann er durch den Rotkreuzkurs "Erste Hilfe - Fortbildung" erneuert werden. Die Gültigkeit beträgt nach Auffrischung wieder 24 Monate.

Aufgepasst:

Für Vereine, Ortsgruppierungen, Fahrschulen oder sonstige Gruppierungen, die Interesse an der Durchführung eines geschlossenen Erste Hilfe-Lehrgangs haben, machen wir gerne gesonderte Termine vor Ort. Die Gruppe sollte mindestens 15 und maximal 18 Personen umfassen. Für Planung und Durchführung stehen wir gerne zur Verfügung!

Terminübersicht/Online-Buchung

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BG Abrechnungsformular

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Anforderung eines eigenen Kurses für Betriebe/Vereine/Schulen

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